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   VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 ZB 07.1737   

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VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 ZB 07.1737 (https://dejure.org/2007,82739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2007 - 24 ZB 07.1737 (https://dejure.org/2007,82739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2007 - 24 ZB 07.1737 (https://dejure.org/2007,82739)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Bayreuth, 05.07.2011 - B 1 K 10.858

    Ausweisung; kein besonderer Ausweisungsschutz; keine Ausnahme vom Regelfall;

    Zum Einen ist die begonnene Alkoholtherapie noch nicht erfolgreich abgeschlossen (vgl. insbesondere BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 und vom 9.5.2005 Az. 24 C 05.526; OVG Sachsen-Anhalt vom 4.6.2007 Az. 2 O 86/07), zum Anderen gibt selbst eine erfolgreiche Therapie - wie der Kammer insbesondere auch aus dem Fahrerlaubnisrecht bekannt ist (vgl. dort z.B. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 11 CS 06.2371) - im Hinblick auf die hohe Rückfallquote von Alkoholtätern (auch nach einer Therapie) in Verbindung damit, dass sich eine etwaige Verhaltensänderung erst im täglichen Leben zeigen und bewähren müsste, noch keine ausreichende Grundlage für eine günstige Gefahrenprognose.

    Insgesamt kann demgemäß keine Ausnahme vom Regelfall der Ausweisung angenommen werden (vgl. z.B. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 19 CS 07.2334, vom 7.2.2008 Az. 10 ZB 07.1993 und vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243

    Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Suchterkrankungen allenfalls dann für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine Rolle mehr spielen, wenn der Ausländer eine entsprechende Therapie erfolgreich abgeschlossen hat, wobei selbst dann noch eine erhebliche Gefahr eines Rückfalls besteht (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 ; vom 15.4.2004 Az. 24 ZB 03.2736 ; vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868).
  • VG Bayreuth, 22.02.2008 - B 1 K 07.480

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; keine eheliche

    Darauf, dass der Kläger nach der inzwischen erfolgten Haftentlassung wieder zu seiner Ehefrau gezogen ist (ob wirklich oder nur vorgeschoben, kann dahingestellt bleiben), kommt es nicht an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einem Nicht-EU-Ausländer der Erlass der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 19 ZB 06.2785 und vom 13.3.2007 Az. 19 ZB 07.305) und die Eheleute seinerzeit wie auch vor der Inhaftierung des Klägers dauerhaft getrennt gelebt hatten (vgl. BayVGH vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737 und vom 4.7.2007 Az. 24 C 07.768).
  • VG Würzburg, 30.06.2014 - W 7 K 13.278

    Regelausweisung; (Keine) schützenswerten familiären Bindungen; (Kein)

    Da der Kläger aber sein Verhalten nicht zuverlässig steuern kann, muss die von ihm nach wie vor ausgehende erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Ausweisung abgewehrt werden; zu seinen Gunsten kann die Alkoholkrankheit - als Ausnahmetatbestand vom Regelfall - nicht geltend gemacht werden (BayVGH, B.v. 13.9.2007 - 24 ZB 07.1737 - juris Rn. 8).
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